Montag, 8. August 2011

Ital. Zentralbank: Banken-Kartell par exellence

Musterbeispiel eines politisch organisierten Banken-Kartells

Banca d'Italia im Palazzo Koch, Rom
Die im Jahre 1893 als Aktiengesellschaft gegründete Banca d’Italia ist die italienische Zentralbank und Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Banca d’Italia wurde 1936 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der Regierung unabhängig. Die zentralen Aufgaben der Italienischen Zentralbank sind die Sicherstellung von Währungs- und Finanzstabilität durch ihre Mitverantwortung bei den Entscheidungen über eine einheitliche Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes, die Umsetzung von EZB-Beschlüssen und die Finanzmarkt- und Bankenaufsicht in Italien. Darüber hinaus berät sie die nationalen Verfassungsorgane in finanzpolitischen Angelegenheiten.
Wir werden im Folgenden untersuchen, ob die Eigentümerstruktur der Banca d’Italia gewährleistet, dass die nationalen bzw. öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen (und nicht einzelne private) Interessen ordnungsgemäß vertreten werden können. Hierzu werden wir prüfen, ob die Banca d’Italia auch in Besitz von privaten Institutionen ist. Private Eigentümer an Zentralbanken sind nicht unüblich und schwanken zwischen den Extremen amerikanische Notenbank Federal Reserve (zu 100 % in Privatbesitz) und Deutsche Bundesbank (zu 0 % in Privatbesitz).