Gastbeitrag von pitur
Sehen Sie im Folgenden zwei kritische TV-Beiträge zum Thema KLV des ARD-Magazins plusminus und des ZDF-Magazins frontal 21:
Wenn an dieser Stelle das Wort Lebensversicherung benutzt wird, dann ist die Kapital-Lebensversicherung gemeint. Es gibt daneben nämlich noch die Risiko-Lebensversicherung, die keinen sogenannten Ansparvorgang enthält, sondern lediglich Verabredung einer Todesfallauszahlung beinhaltet. Diese Kapital-Lebensversicherung nenne ich im weiteren KLV.
Wer eine KLV abschließt, meint oft, er hätte jetzt bei der Versicherungsgesellschaft ein Konto, in welches er spart. Nein, so ist es nicht. Jede Monatsrate geht sofort in das Eigentum der Versicherungsgesellschaft über, wird Bestandteil des Vermögens der Versicherungsgesellschaft.
Wer eine KLV abschließt, meint oft, er hätte jetzt bei der Versicherungsgesellschaft ein Konto, in welches er spart. Nein, so ist es nicht. Jede Monatsrate geht sofort in das Eigentum der Versicherungsgesellschaft über, wird Bestandteil des Vermögens der Versicherungsgesellschaft.
Dafür bekam der Kunde mit Vertragsabschluss ein sogenanntes Wertpapier, nämlich die Police (oder ein anderer Name: Versicherungsschein). Dieses Wertpapier kann der Kunde, wie das mit fast jedem Wertpapier üblich ist, wieder verkaufen oder beleihen (z.B. als Sicherheit für einen Kredit verwenden).
Mit dem Abschluß der KLV bekam er dieses Wertpapier und hat im Gegenzug nun Schulden bei der Versicherungsgesellschaft, denn er muss das Wertpapier in Raten abzahlen. Und wie das bei Schulden nunmal ist, bezahlt der Kunde neben den hohen Abschlusskosten auch Zinsen (auch auf die Abschlusskosten). Man nennt die Zinsen "Ratenzuschlag". Und der beträgt oftmals 5 % p.a.. Schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen. Das ist so, als wenn Sie Ihr Eigenheim abzahlen, in dem Sie aber heute bereits wohnen, nicht erst in 25 Jahren, wenn die Versicherungssumme zur Auszahlung kommen soll.
Deshalb wird die Versicherungsgesellschaft auch ungehalten, wenn der Kunde mit den Raten im Verzug ist. Denn die Police hat er bereits, aber sie ist noch nicht vollständig bezahlt.
Der Kunde denkt zwar, die Einzahlungen seien sein Geld, doch weit gefehlt. Ihm gehört nur die Police, ein gut aufgemachtes Stück Papier. Ein Vertrag. Daneben hat er Schulden bei der Versicherungsgesellschaft.
Dass die Police/Versicherungsschein/Wertpapier ein wertloses Stück Papier (Vertrag) ist, wird an dieser Stelle nicht diskutiert, denn beide Seiten waren sich ja einig, dass dieses wertlose Stück Papier eben etwas ganz Tolles ist.
Ich verweise nur auf das Urteil des Landgerichtes Hamburg, Az. 74 047/83: KLVs sind "legaler Betrug".
Der Begriff des Rückkaufswertes:
Die Rückkaufswerttabelle ist als Bestandteil der Police nichts weiter als eine Preisliste. Nämlich die Liste der Preise, zu denen die Versicherungsgesellschaft die Police von Ihnen zurückkauft.
Da Sie bei einem KLV-Vertrag z.B. über 25 Jahre nach 10 Jahren Ihre Schulden bei der Versicherungsgesellschaft noch nicht beglichen haben können, bekommen Sie auch nicht die volle Versicherungssumme, sondern eben nur den Rückkaufswert des entsprechenden Jahres für Ihre Police.
Begriff des Garantiezinses:
Dieser Begriff erweckt nun wieder den Eindruck, Sie hätten bei der Versicherungsgesellschaft ein Konto. Ja, Sie sollen auch wirklich mit Absicht hinters Licht geführt werden.
Sie haben dort kein Konto. Sie haben nur eine Police, ein Auszahlungsversprechen von der Versicherungsgesellschaft. Und wenn diese Versicherungsgesellschaft konkurs geht, dann haben Sie jetzt zwar immernoch eine nette Police, aber niemanden mehr, der das Auszahlungsversprechen erfüllen möchte.
Ich bin mir fast sicher, dass, wenn man den Menschen erklären würde, was man da eigentlich für einen Vertrag unterschreibt, sehr viele die Finger davon lassen würden...
Ich bin mir fast sicher, dass, wenn man den Menschen erklären würde, was man da eigentlich für einen Vertrag unterschreibt, sehr viele die Finger davon lassen würden...
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